Erklärung zur Barrierefreiheit

Die BBW-Leipzig-Gruppe ist bemüht, die Website im Einklang mit den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Barrierefreiheit bedeutet für uns: digitale Teilhabe für alle Menschen – unabhängig von körperlichen, kognitiven oder sprachlichen Einschränkungen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Website ist derzeit in Arbeit.

Diese Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung unter Verwendung automatisierter Prüfwerkzeuge sowie ergänzender manueller Tests. 

Unsere Webangebote sind teilweise barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer digitalen Inhalte und Funktionen zu verbessern und bestehende Barrieren weiter abzubauen.

Bereits umgesetzte Maßnahmen

Wir haben bereits folgende Schritte unternommen, um die Barrierefreiheit unserer Internetseiten zu verbessern:

  • Weitestgehend barrierefreie Kontrastversion
  • Auswahl verschiedener Schriftgrößen
  • Angabe alternativer Kontaktmöglichkeiten beim Terminbuchungsformular

Geplante Maßnahmen

Wir setzen aktuell weitere Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit um:

  • Erweiterung von Alternativtexten für Bilder und Grafiken
  • Barrierefreie Tastaturbedienung
  • Schulung der redaktionellen Mitarbeitenden zu barrierefreier Inhaltserstellung

Diese Maßnahmen sind bereits in Arbeit und werden schrittweise umgesetzt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren auf unseren Webseiten oder in unseren digitalen Dokumenten aufgefallen? Dann lassen Sie es uns bitte wissen!

Wir freuen uns über Ihre Hinweise und bemühen uns um schnelle Abhilfe.

E-Mail: barrierefreiheit@bbw-leipzig.de
Telefon: (0341) 41 37-789

Durchsetzungsverfahren

Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseiten gestellt? Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes wenden. Weitere Informationen, auch zum barrierefreien Antrag, finden Sie unter:
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt und zuletzt am 09.12.2025 überprüft und aktualisiert.